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Heritage Academy in Boabeng / Ghana: Wir beachten die Kinderschutzrichtlinien

In Ghana kommt es leider immer noch vor, dass missliebiges Verhalten von Kindern mit dem Rohrstock bestraft wird. An der Heritage Academy in Boebeng / Ghana achten wir darauf, dass alle Mitarbeiter*innen die Kinderschutzrichtlinien einhalten. Der deutsche Förderverein „Bildung schafft Gerechtigkeit e.V.“ und die D.K. Akowuah Memorial Foundation stimmen ausdrücklich der UN-Kinderrechtskonvention zu, also dem Regelwerk zum Schutz der Kinder weltweit.

Übereinkunft zu den Kinderschutzrichtlinien an der Heritage Academy in Boabeng / Ghana

Teacher Yesu mit seiner Lerngruppe an der Heritage Academy in Boabeng / Ghana

Die Kinder der Schule freuen sich immer über neue Spielideen und genießen die Aufmerksamkeit von Lehrer*innen, Volontär*innen und Besucher*n. In der Arbeit mit Kindern ist jedoch eine besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung erforderlich.

Wir als Vereinsmitglieder möchten dafür sorgen, dass sich jede/r der Verantwortung gegenüber Kindern bewusst ist. Das Wohlergehen der Kinder hat für uns oberste Priorität.

Kinder sind schutzbedürftig und auf die Fürsorge und Betreuung von Erwachsenen überall auf der Welt angewiesen.

Unsere Medieninhalte beruhen auf den Werten von Respekt und Gleichheit und wahren die Würde der dargestellten Personen. Vor der Erstellung von Medieninhalten und Projektunterlagen, auf denen Kinder abgebildet sind, wie Flyern oder Verwendungsnachweisen sind die betreffenden Kinder und ihre Eltern/Erziehungsberechtigten auf verständliche Weise über den Zweck und die Nutzung zu informieren und deren schriftliche Zustimmung einzuholen. Der Projektkoordinator übersetzt den Eltern den Inhalt in Twi. Schriftliche Einverständnisse der Eltern liegen dem Projektkoordinator in Boabeng vor.

Verhaltensregeln für unsere Volontärinnen und Volontäre:

1. Kinder dürfen nicht auf unangebrachte und/oder auf kulturell nicht angebrachte Weise gehalten, gestreichelt, geküsst, gekuschelt oder berührt werden.

2. Es dürfen keine Aktivitäten mit Kindern unternommen werden, die engen Körperkontakt erfordern, der über das für die Arbeit notwendige Maß hinausgeht.

3. Es darf nicht auf eine Art und Weise gehandelt werden, die für Kinder seelisch oder körperlich verletzend sein könnte.

4. Es dürfen keine sexuell anzüglichen Kommentare oder Handlungen gegenüber Kindern gemacht werden – nicht mal als Witz!

5. Sex oder sexuelle Beziehungen zu Kindern sind, unabhängig vom Einverständnis des Kindes und der lokalen Traditionen, verboten – Fehleinschätzung des Alters spielt keine Rolle!

6. Kinder dürfen nicht geschlagen oder anders physisch angegriffen werden. Körperliche und erniedrigende Strafen durch Mitarbeitende der o.g. Vereine sind nicht gestattet.

7. Es darf nicht auf eine Art gehandelt werden, die Kinder beschämt, demütigt, herabsetzt oder anders emotional/seelisch angreift.

8. Ausgewählte Kinder (Patenkinder, verwandtschaftliche Beziehungen) dürfen im Vergleich zu anderen nicht diskriminiert oder bevorzugt behandelt werden.

9. Es darf keine Zeit allein mit Kindern, ohne Anwesenheit von anderen, hinter verschlossenen Türen oder in abgeschirmten Bereichen verbracht werden.

10. Kinder dürfen nicht mit nach Hause in die Unterkunft der Mitarbeiter* und Volontär*innen genommen werden.

11. Volontär*innen und Mitarbeitende dürfen nicht mit Kindern im selben Bett schlafen oder einem Kind erlauben, es unbeaufsichtigt bei sich schlafen zu lassen.

12. Kinder dürfen nicht als Arbeitskräfte (z.B. als Hauspersonal) oder für sexuelle Dienste (z.B. Prostitution) ausgebeutet werden.

13. Mitarbeitende und Volontär*innen dürfen das aufgelistete Fehlverhalten durch andere nicht billigen.

>>> Interview mit Isaac Sarkodie, Schulleiter der Heritage Academy in Boabeng / Ghana

Isaac Sarkodie, Schulleiter der Heritage Academy in Boabeng / Ghana

„Bildung schafft Gerechtigkeit e.V.“ zur Einhaltung der Kinderschutzrichtlinien

1. Unsere Volontärinnen und Volontäre werden über die Kinderschutzrichtlinien aufgeklärt und erhalten diese in schriftlicher Form.

2. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der Kinderschutzrichtlinien.

3. Volontär*innen, die über den Berliner Verein abgesandt werden, legen dem Vorstand vor ihrer Abreise ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.

4. Die Volontär*innen erklären sich mit ihrer Unterschrift zur Einhaltung der Kinderschutzrichtlinien einverstanden (Selbstverpflichtungserklärung).

5. Verstöße sind dem zuständigen Verantwortlichen vor Ort (Projektkoordinator Mr. Joachim Boadi, joachimboadi@gmail.com; +233 242811938) sowie dem Vorstand des Berliner Fördervereins Bildung schafft Gerechtigkeit e.V. (Christina Plettner, info@bildung-ghana.org; +49 1608350199) unverzüglich zu melden. (Kontakt)

6. Bei einem Verstoß gegen die Kinderschutzrichtlinien werden die Personen mit sofortiger Wirkung von der Mitarbeit im Heritage Project ausgeschlossen. Der Vorfall wird dokumentiert und ggf. zur Anzeige gebracht.

7. Besuche von Pat*en/Förderinnen/Förderern sind mit dem Projektkoordinator abzustimmen und erfolgen in Anwesenheit dessen.

8. Die Kinderschutzrichtlinien sind regelmäßig Thema gemeinsamer Besprechungen/Schulungen, inklusive Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Eltern, Lehrer*, Gemeindemitglieder und andere relevante Akteure.

Die Kinderschutzrichtlinien wurden in der Mitgliederversammlung am 12.01.2022 beschlossen.

Unterschriften

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